Das sagt die Gema zu TikTok, Twitch und Co.
Meine Anfrage an die GEMA und die erhaltene Antwort
Vor kurzem habe ich mich mit einer Anfrage an die GEMA gewandt, um mehr Klarheit über die Lizenzierung von Musik in meinen geplanten DJ Livestreams zu erhalten. Für diejenigen, die nicht wissen, was die GEMA ist: Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Musikschaffenden schützt und die Vergütung für die Nutzung ihrer Musik sicherstellt.
Meine Anfrage an die GEMA war recht umfangreich, da ich detaillierte Informationen zu den Tarifen und Lizenzierungsanforderungen für meine geplanten Livestreams auf Plattformen wie Instagram, TikTok, Mixcloud und Twitch benötigte. Ich wollte sicherstellen, dass ich alles korrekt mache und keine Urheberrechtsverletzungen begehe. Außerdem erkundigte ich mich nach den Kosten und Meldepflichten.
In meiner E-Mail an die GEMA beschrieb ich meine Pläne, die darauf abzielten, eigene DJ Livesets über verschiedene Online-Plattformen anzubieten. Ich legte Wert auf die Tatsache, dass diese Streams keine Einnahmen generieren würden und sich an ein kleineres Publikum von Gleichgesinnten richten würden. Ich erklärte auch, dass die Livestreams nicht als Replays verfügbar sein würden, und dass ich lediglich die Tonspur im Anschluss extrahieren und als MP3 speichern möchte, um sie über Mixcloud und meine eigene Webseite als Webradio-Stream anzubieten. Die erwartete Zuschauerzahl lag zwischen 10 und 50 Personen pro Stream.
Meine Fragen an die GEMA waren vielfältig. Ich wollte wissen, welche Tarife für meine Vorhaben relevant sind, ob es Rahmenverträge oder spezielle Lizenzanforderungen für die genannten Plattformen gibt und welche monatlichen Kosten auf mich zukommen würden. Außerdem wollte ich erfahren, wann und wie ich die Livestreams bei der GEMA melden müsste, falls dies notwendig wäre. Schließlich erkundigte ich mich nach den Anforderungen für das Remixen und Covern von Musiktiteln und ob dies durch eine Mitgliedschaft bei der GEMA abgedeckt ist.
Die Antwort
Die Antwort der GEMA kam prompt, und ich war angenehm überrascht von der Klarheit und Hilfsbereitschaft ihrer Antwort. Die GEMA erklärte, dass in den meisten Fällen, wenn Musik in Videos auf Plattformen wie YouTube, TikTok oder anderen hochgeladen wird und dabei keine zusätzlichen Einnahmen erzielt werden, keine Lizenz von ihnen benötigt wird. Dies liegt in der Verantwortung der Plattformbetreiber.
Die GEMA wies jedoch darauf hin, dass sie vor allem Lizenzen für diejenigen vermittelt, die Musik öffentlich zugänglich machen oder vervielfältigen. Sie betonten auch, dass es andere Rechte gibt, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, wie das sogenannte Benutzerrecht oder Filmherstellungsrecht. In solchen Fällen sollte man sich direkt an die Rechteinhaber, wie Verlage, Labels oder Autoren, wenden.
Die GEMA empfahl außerdem die Nutzung ihrer Werkdatenbank zur Suche nach den richtigen Ansprechpartnern für spezifische Musikstücke.
Fazit
Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit der Antwort der GEMA auf meine Anfrage. Sie hat mir geholfen, Klarheit darüber zu bekommen, welche Lizenzanforderungen für meine geplanten DJ Livestreams gelten. Die Tatsache, dass ich in den meisten Fällen keine Lizenz von der GEMA benötige, solange ich keine zusätzlichen Einnahmen erziele, ist beruhigend. Dies erleichtert den Prozess erheblich und gibt mir die Gewissheit, dass ich meine Musik legal teilen kann.
Die GEMA war auch sehr hilfreich bei der Erklärung der verschiedenen Rechte und Verantwortlichkeiten im Bereich der Musiknutzung auf Online-Plattformen. Ihre Empfehlung zur Nutzung der Werkdatenbank ist eine nützliche Ressource, um die richtigen Ansprechpartner für spezifische Musikstücke zu finden.
Insgesamt habe ich durch diese Anfrage an die GEMA viel gelernt und fühle mich besser vorbereitet, meine geplanten DJ Livestreams umzusetzen, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.